Die Landesverbände beteiligen ausschließlich besonders geeignete Rehabilitationszentren an der EAP.
Diese müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.
Bundesweit sind über 550 ambulante Rehabilitationszentren in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden mehr als 30.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger behandelt.
Informationen zur EAP sind in der Handlungsanleitung enthalten.
Nähere Informationen finden Sie unter "mehr erfahren"