Die Reha Nachsorge:

Die Nachsorgeleistungen schließen sich in der Regel unmittelbar an die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation an. Nahtlosigkeit und Kontinuität sind wichtige Faktoren, um die Ziele der Nachsorge zu erreichen. Nach Abschluss Ihrer REHA haben Sie durch Ihren Rententräger die Möglichkeit, zusätzlich eine medizinische Nachsorgeleistung in Anspruch zu nehmen. Eine Anmeldung zur Nachsorge ist erst nach Abschluß der REHA-Maßnahme möglich. Das Ziel der Nachsorge besteht zum einen in der Festigung des erreichten Reha-Ergebnisses und zum anderen in der Weiterführung des Rehabilitationsprozesses. Die therapeutischen Leistungen während der Nachsorge werden ausschließlich in Gruppen (Medizinische Trainingstherapie & Gymnastik) angeboten.

Die Nachsorge muss von Ihrem behandelnden REHA-Arzt beantragt und von den zuständigen Rententrägern übernommen werden. Zusätzlich wird die Nachsorge mit 5 € Fahrtkostenpauschale pro Termin bezuschusst.

Anmerkung: Im Rahmen der Nachsorge bieten wir keine Therapie im Bewegungsbad an.

Zeitpunkt und Dauer:

Die Nachsorge muss spätestens 6 Monate nach Beendigung der Reha abgeschlossen sein. Die Dauer der Nachsorge sollte 8-12 Wochen betragen. Für jeden Termin ist eine Zeitdauer von mindestens je 90 bis 120 Minuten festgesetzt. Die Kursleiter/innen sind verpflichtet Ihre Anwesenheit zu dokumentieren. Bei 3-maligem Fehlverhalten (z.B. verspäteter Beginn) müssen wir Sie leider aus dem Nachsorge Programm streichen. Sollten Sie Ihrer Nachsorge-Gruppe zweimal unentschuldigt fernbleiben, rückt ein Patient von der Warteliste an Ihre Stelle und Sie werden aus dem Nachsorge Programm gestrichen.