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> PHYSIOTHERAPIE <

> ERGOTHERAPIE <

> LOKOMOTION <

> LOGOPÄDIE <

 

Das REHA med Herxheim erfüllt die
hohen Qualitätsanforderungen und ist
somit von den zuständigen Kosten-
trägern alseinziges Zentrum in der
Region zugelassen.

 

BEHANDLUNGEN

Krankenkassen und Rentenversicherer haben sich
auf das Modell der ambulanten Rehabilitation geeinigt:
Tägliche Behandlung über zunächst drei Wochen im
ambulanten REHA Zentrum unter Leitung unseres
Facharztes für Orthopädie und durch ein qualifiziertes
Team aus Physiotherapeuten, Diplom-Sportlehrern,
Masseuren, Ergotherapeuten, Diätassistenten,
Sozialberater, Psychologen und Krankenschwestern.

Die tägliche Therapiezeit beträgt einschließlich Mittag-
essen und Ruhepausen etwa sechs Stunden.

Die Anfahrt kann in Absprache mit unserem REHA-
Zentrum geregelt werden, ein Fahrdienst ist möglich.

Selbstverständlich beraten wir uns auch gerne mit
Ihrem einweisenden Arzt.

 

 

Wie könne Sie eine Behandlung bzw.
ambulante Rehabilitation im REHA med
Zentrum erhalten?

Ärztliche, Physio- und
sporttherapeutische Behandlung

Ambulante Rehabilitation

Ambulante orthopädische Rehabilitation zur Wiederherstellung Ihrer Leistungs- und Arbeitsfähigkeit, vor allem bei chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparates wie degenerative Gelenkerkrankungen, Erkrankungen
nach Unfällen und Wirbelsäulenerkrankungen
(Bandscheibenvorfälle, Wirbelgleiten, Wirbelkanalenge u.s.w.)
Verschreibung/Antrag durch Ihren Hausarzt
oder Orthopäden.
Anschlußheilbehandlung (AHB) nach Operationen wie nach künstlichem Gelenkersatz in Hüfte, Knie, Schulter, Kreuzbandersatz Operationen, Gelenk-
spiegelungen und anderen operativen Eingriffen.
Verschreibung bzw. Antragstellung durch den
Stationsarzt der Klinik.
Im Rahmen einer erweiterten, ambulanten Physiotherapie (EAP). (Nur für Privatpatienten)
Verschreibung durch Ihren Hausarzt oder Orthopäden.
Rezeptbehandlung durch Verschreibung von Ihrem Hausarzt bzw. Orthopäden, unsere Krankengymnasten und Masseure. Sie lassen sich privat bei unseren qualifizierten Ärzten behandeln bzw. beraten.

KOSTENZUSAGE

Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen im Bereich
Orthopädie, Unfallchirurgie und Rheumatologie
werden nach Antrag von den Kostenträgern (Rentenversicherung LVA Rheinland-Pfalz sowie BfA Berlin oder durch die Krankenkassen) bezahlt.

Sowohl die ambulante Rehabilitation als auch die
Anschlussheilbehandlung (AHB) kann durch den
behandelnden Arzt (in der Praxis oder Klinik) empfohlen und beantragt werden und muss von dem zuständigen Kostenträger genehmigt werden.

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