§20 PRÄVENTIVE ERNÄHRUNGSBERATUNG

Dient der Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkrankungen oder in bestimmten Lebenssituationen, in denen die Ernährung eine besonders wichtige Rolle spielt. Hierfür ist keine ärztliche Verordnung notwendig!

– Prävention (gesunde Ernährung)
– Schwangerschaft/Stillzeit
– Säuglings- und Kinderernährung
– Vegetarismus
– Gewichtsabnahme/-zunahme
– Ernährung im Alter
– Ernährung im Sport

Dauer:

5 Beratungen

Kosten:

Maximal 75,00 € Beteiligung einmal pro Jahr, ohne Antrag bzw. ärztliche Verordnung

§43 ERNÄHRUNGSTHERAPIE

Dient der Unterstützung bei ernährungsabhängigen Erkrankungen, die durch Ernährung beeinflussbar sind.

Bei Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung/Verordnung erstatten die Kassen maximal 5 Beratungen mit ca. 150,00 € Bezuschussung. Erstberatung (60 Minuten), die Folgeberatungen (30 Minuten). Privatkassen zahlen nach individueller Antragstellung. BKKs nach Kostenvoranschlag (häufig 85-100% Kostenübernahme).

– Adipositas (ab BMI 30)
– chron. entzündliche Darmerkrankung
– chronische Obstipation (Verstopfung)
– Hypertonie (Bluthochdruck)
– Diabetes mellitus Typ 2
– Diarrhoe (Durchfall)
– Divertikulose
– irritables Kolon (Reizdarm)
– Fettstoffwechselstörung
– Hyperurikämie
– Lebensmittelallergien
– Fructosemalabsorption
– Laktose-/Histaminintoleranz
– Neurodermitis
– Malnutrition, Untergewicht
– Essstörungen
– Krebserkrankung
– Osteoporose
– Pankreatitis
– Refluxösophagitis, Gastritis
– Nierensteine
– Gallensteine
– Rheumatoide Arthritis
– Zöliakie
– Magen-/Darm-OP
– Sonstiges


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PDF | Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
PDF | Kostenzuschuss der Kassen §43 SGB V

Dauer:

Auf Anfrage

Kosten:

Auf Anfrage

(A) = Abgeschlossener Kurs
(F) = Fortlaufender Kurs (Einstieg jederzeit möglich)